Einer der komplexesten Bereiche in der Zahnmedizin ist die Abrechnung, die in Europa einzigartig ist,
da es für die gleiche Leistung zwei parallele Abrechnungswege gibt.
Diese duale Struktur hat ihre Wurzeln in den 1960er Jahren, als Beamte und Selbstständige
eine individuellere medizinische Versorgung erhalten sollten.
In den letzten 60 Jahren hat dies zu einem begrifflichen und inhaltlichen Durcheinander geführt.
Grundsätzlich unterscheidet man zwischen dem Bewertungsmaßstab für zahnärztliche Leistungen (BEMA)
und der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ 88).
Die private Gebührenordnung ist oft nicht mit aktuellen Methoden vereinbar, da die Leistungsbeschreibungen nicht mehr den aktuellen Behandlungsmethoden angepasst wurden.
Bei der gesetzlichen Variante wird im Behandlungsvertrag darauf hingewiesen, dass die Versorgung ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein muss.
Interessanterweise hat sich die Honorarbewertung in Euro durch eine Inflationsanpassung minimal an die allgemeine Inflationsrate der letzten 20 Jahre angepasst, wohingegen die GOZ 88 nicht
aktualisiert wurde.
Die DM-Preise aus dem Jahr 1988 sind in entscheidenden Positionen unverändert geblieben, was dazu führt, dass die Leistungskomplexe bei gesetzlich versicherten Patienten in Euro
besser bezahlt werden als bei Privatpatienten.
Aus naheliegenden Gründen ist in naher Zukunft keine Änderung zu erwarten.
Sollten Unklarheiten auftreten, stehen wir Ihnen selbstverständlich gern zur Verfügung,
um Ihnen behilflich zu sein und Fragen zu klären.
So können Sie nun möglicherweise besser verstehen, wie es auf den ersten Blick zu scheinbaren Ungereimtheiten kommen kann.